„Werthaltigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit – das wollen wir mit den Anlagerichtlinien erreichen. Die konkrete Anlage in Wertpapieren wird von der Deutschen Bundesbank übernommen“, erläuterte Finanzministerin Doris Ahnen. „Das Konzept der Nachhaltigkeit ist mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung von zentraler Bedeutung. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und wollen mit den Anlagerichtlinien im Bereich der Finanzpolitik ein sichtbares Zeichen setzen“, so Ahnen weiter.
Auf der Grundlage der Anlagerichtlinien soll sich die Neuanlage der Mittel aus der Versorgungsrücklage zukünftig an dem Gedanken der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit ausrichten. Weitere zentrale Anlagekriterien sind die Sicherheit, Liquidität und Rendite der Anlageobjekte.
Das Land Rheinland-Pfalz will u.a. in ein unter besonderen Nachhaltigkeitskriterien aufgestelltes Aktienportfolio investieren. Hierbei werden Investitionen in solche Unternehmungen ausgeschlossen, deren Geschäftsmodell beispielsweise schwerpunktmäßig auf der Gewinnung fossiler Brennstoffe bzw. auf Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen beruht. Ebenso ausgeschlossen ist eine Investition in ethisch fragwürdige Geschäftsfelder.
Die Versorgungsrücklage ist im Landesbeamtenversorgungsgesetz (§ 10a) geregelt. Sie basiert auf der früheren Versorgungsrücklage nach Bundesrecht, der sogenannten Kanther-Rücklage, und umfasst aktuell ein Volumen von rund 530 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2025 sollen insgesamt 110 Millionen Euro am Aktienmarkt angelegt werden. Die Richtlinien für die Anlage der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“ bedürfen noch der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages.