| Anzeigepflicht

Ahnen: „Wir machen weiter Druck für eine innerstaatliche Anzeigepflicht“

Finanzministerin Doris Ahnen hat sich heute in den Beratungen des Bundesrats-Finanzausschusses in Berlin erneut für die Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingesetzt.

„Die Umsetzung der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Damit wir effizient gegen skrupellose Steuervermeidung vorgehen können, ist es aber ebenso notwendig, dass auch eine innerstaatliche Anzeigepflicht eingeführt wird“, erklärte Doris Ahnen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute auf Antrag unter anderem von Rheinland-Pfalz empfohlen, zusätzlich auch eine von den Ländern ausgearbeitete Regelung für eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen im nationalen Bereich gesetzlich umzusetzen. Der Bundesrat wird über die Empfehlung des Finanzausschusses in seiner Sitzung am 8. November beschließen. Im Anschluss daran wird der Bundestag das zugrundeliegende Gesetz beraten.

Eine innerstaatliche Mitteilungspflicht setze die Finanzverwaltung frühzeitig über Steuergestaltungen in Kenntnis und ermögliche ihr einen Überblick über die am Markt befindlichen Steuergestaltungen. „Dadurch werden der Gesetzgeber und die Verwaltung viel früher und konkreter in die Lage versetzt, unerwünschten Steuergestaltungen durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen, um Steuerausfälle zu vermeiden“, sagte Ministerin Ahnen. Nur so könne man dem gezielten Ausnutzen von Lücken im Steuersystem durch große Anwaltskanzleien und Konzerne wirksam entgegentreten.
 

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