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Ahnen: „Verkehrswende wird auch steuerlich gefördert“

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute das sogenannte Jahressteuergesetz beraten. Das Jahressteuergesetz sieht neben vielen Einzelmaßnahmen zur Ergänzung oder Korrektur des Steuerrechts auch spezielle Maßnahmen mit dem Ziel einer steuerlichen Förderung der Elektromobilität vor.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte: „Die Elektromobilität spielt bei der Verkehrswende eine wichtige Rolle, da der Verkehrssektor ein zentraler Faktor beim Ausstoß von klimaschädlichem CO2 ist. Deshalb wollen wir klimaschonendes Verhalten auch steuerlich fördern und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, des Fahrrads und umweltfreundlicher Fahrzeuge attraktiver machen.“

Künftig soll es für Elektronutzfahrzeuge und für elektrisch betriebene Lastenfahrräder die Möglichkeit einer Sonderabschreibung geben. Darüber hinaus soll das Steuerprivileg für E-Dienstwagen verlängert werden, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen finanziell attraktiver zu machen. Für rein elektrisch betriebene Dienstwagen, deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, soll das Steuerprivileg verdoppelt werden.

„Dadurch kommen auch schneller gebrauchte E-Dienstwagen auf den Markt, wovon auch Bürgerinnen und Bürger profitieren, die keinen Dienstwagen haben. Ebenso sollen die Steuerbefreiungen für Dienstfahrräder und für das Aufladen privater Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber verlängert werden, um das Ziel, den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren, zu unterstützen“, sagte Ahnen. Das Gesetz soll die bisher vorgesehene zeitliche Befristung bis nunmehr Ende 2030 verlängern.
 

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