Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte das Gesetz: „Mit der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage stärken wir den Unternehmensstandort Deutschland und insbesondere die Forschungsaktivitäten kleiner und mittelgroßer Unternehmen, die das Rückgrat der Wirtschaft auch in Rheinland-Pfalz darstellen.
Unternehmen brauchen gute Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung gibt kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Möglichkeit zu vermehrten Investitionen in Forschung und Entwicklungstätigkeiten. Die Forschungszulage leistet somit einen Beitrag dazu, dass diese Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig sind. Davon werden auch rheinland-pfälzische Unternehmen profitieren.“