| Steuerverwaltung

Ahnen: „Sinnvolle Entlastung für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung“

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Das Gesetz kann nunmehr am 01. Januar 2017 in Kraft treten. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte: „Der Bundesrat hat heute die größte Reform der letzten Jahre in der Steuerverwaltung beschlossen. Es handelt sich um ein lange geplantes und gemeinsam verabredetes Projekt von Bund und Ländern. Durch das Gesetz passen wir das Steuerverfahrensrecht an die digitalen Möglichkeiten an und schaffen so die Voraussetzung dafür, das Besteuerungsverfahren noch effizienter und serviceorientierter zu gestalten. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Abbau von Bürokratieaufwand.“

Das Gesetz wird die Serviceorientierung der Steuerverwaltung stärken. Dazu gehört, dass bei der elektronischen Steuererklärung das Angebot einer automatischen Übernahme bestimmter Daten (Vorausgefüllte Steuererklärung) erweitert wird. Gleichzeitig sollen die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern noch stärker als heute durch die Informationstechnik unterstützt werden. Ziel ist es, dass durch die stärkere Digitalisierung der Daten schrittweise eine immer größere Zahl an Steuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden kann. Für Steuerpflichtige, Berater und Finanzverwaltung setzt das Gesetz zudem eine Reihe von konkreten Vereinfachungsmaßnahmen um.

Ein wichtiges Ziel der Reform ist es, dass bei vielen Steuererklärungen in Zukunft auf die Vorlage von Belegen verzichtet wird. Das Finanzamt fordert Belege nur dann an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich ist. Gleichzeitig sollen mehr Daten als bisher vom Finanzamt selbst in die Steuererklärung übernommen werden. Finanzministerin Ahnen betont: „Wir verschlanken das Verfahren und vereinfachen so die Steuererklärung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.“

„Die Modernisierung der Steuerverwaltung hat zwei Tragpfeiler: Sie entlastet einerseits Bürgerinnen und Bürger und macht die Finanzämter andererseits fit für die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Auch die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz wird nunmehr alles daran setzen, das Gesetz mit Leben zu füllen und dafür zu sorgen, dass das Ziel der Reform erreicht wird: eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten, also Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen“, sagte Ahnen.

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