Das Gesetz wird die Serviceorientierung der Steuerverwaltung stärken. Dazu gehört, dass bei der elektronischen Steuererklärung das Angebot einer automatischen Übernahme bestimmter Daten (Vorausgefüllte Steuererklärung) erweitert wird. Gleichzeitig sollen die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern noch stärker als heute durch die Informationstechnik unterstützt werden. Ziel ist es, dass durch die stärkere Digitalisierung der Daten schrittweise eine immer größere Zahl an Steuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden kann. Für Steuerpflichtige, Berater und Finanzverwaltung setzt das Gesetz zudem eine Reihe von konkreten Vereinfachungsmaßnahmen um.
Ein wichtiges Ziel der Reform ist es, dass bei vielen Steuererklärungen in Zukunft auf die Vorlage von Belegen verzichtet wird. Das Finanzamt fordert Belege nur dann an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich ist. Gleichzeitig sollen mehr Daten als bisher vom Finanzamt selbst in die Steuererklärung übernommen werden. Finanzministerin Ahnen betont: „Wir verschlanken das Verfahren und vereinfachen so die Steuererklärung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.“
„Die Modernisierung der Steuerverwaltung hat zwei Tragpfeiler: Sie entlastet einerseits Bürgerinnen und Bürger und macht die Finanzämter andererseits fit für die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Auch die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz wird nunmehr alles daran setzen, das Gesetz mit Leben zu füllen und dafür zu sorgen, dass das Ziel der Reform erreicht wird: eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten, also Steuerpflichtige und Finanzverwaltungen“, sagte Ahnen.
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