| Grundsteuer

78 Prozent der Erklärungen in Rheinland-Pfalz abgegeben

In Rheinland-Pfalz sind bislang 78,1 Prozent der Grundsteuererklärungen (Feststellungserklärungen) bereits eingegangen. Davon mehr als 90 Prozent auf elektronischem Weg. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben und den Bediensteten der Finanzverwaltung, die durch umfangreiche Informationsschreiben, -broschüren und Serviceangebote in den Finanzämtern vor Ort die Bürgerinnen und Bürger unterstützt haben“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz bis zum 31. Januar 2023 rund 1,9 Millionen Erklärungseingänge erfasst. „Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keine Erklärung abgegeben haben, bitten wir, dies baldmöglichst nachzuholen“, so Ahnen.

Eine Verlängerung der Abgabefrist im begründeten Einzelfall ist nach wie vor möglich. In den Fällen, in denen weder ein Erklärungseingang noch eine einzelfallbezogene Fristverlängerung vorliegt, wird die Finanzverwaltung Erinnerungsschreiben versenden. „Wir gehen davon aus, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger daraufhin die Erklärung zeitnah nachreichen. Die Erinnerungsschreiben werden noch nicht mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen verbunden“, so Finanzministerin Doris Ahnen. Der Eingang der Erklärungen soll sicherstellen, dass die Neubewertung von insgesamt 2,5 Millionen Einheiten in Rheinland-Pfalz für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung durch die Kommunen ab 2025 auf reformierter Basis rechtzeitig bewerkstelligt werden kann.

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