Finanzielles Dienstrecht
Die Federführung für das finanzielle Dienstrecht liegt innerhalb der Landesregierung beim Ministerium der Finanzen. Das Ministerium der Finanzen erarbeitet Gesetzentwürfe, Landesverordnungen und Durchführungshinweise, es führt Tarifverhandlungen und vieles mehr.
Die Auszahlung der Bezüge für die Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Vergütung der Beschäftigten und der Beihilfen im Krankheitsfalle erfolgt für den unmittelbaren Landesbereich durch das