Zwei Häuser, die aus Geldscheinen gefaltet sind.

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

Das Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) regelt die Förderung von Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum (soziale Wohnraumförderung) und die Zweckbindung einschließlich des geförderten Wohnungsbestands in Rheinland-Pfalz. Die Textfassung dieses Gesetzes finden Sie unter folgendem Link: Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22.11.2013

Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, deren anrechenbares Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen werden ab dem 1. Januar 2017 alle drei Jahre an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst.