Holzhaus mit Münzstapeln. Auf dem Münzstapel stehen zwei Holzfiguren.

Wohngeld

Bei allen Fragen, die das Wohngeld betreffen, wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Wohngeldbehörde.

Dies ist in allen kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten (Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms, Zweibrücken, Andernach, Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein, Ingelheim, Lahnstein, Mayen, Neuwied) die Stadtverwaltung, in allen übrigen Gemeinden und Städten die jeweilige Kreisverwaltung.

Wohngeld hilft Bürgerinnen und Bürgern, die über ein geringes Einkommen verfügen, ihre Wohnkosten zu tragen. Es ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Das Wohngeld deckt nicht die gesamten Kosten des Wohnens.

Wohngeld wird grundsätzlich nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen kann Wohngeld mit entsprechendem Antragsvordruck und den erforderlichen Nachweisen beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit der Wohngeldbehörde richtet sich nach dem Ort der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird. Nutzen Sie für die Antragstellung bitte die nebenstehenden „Vordrucke für das Wohngeld“. Diese Anträge sind auch in Papierform erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen sowie den Verwaltungen der Verbandsgemeinden.

Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Antragsmonats an für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung und
  • dem anrechenbaren Gesamteinkommen des Haushalts.

Weitere Informationen und Beispiele finden sie auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.