Aktenaufhängung mit braunen Aktenmappen.

Behördenverzeichnis

Zentraler Bestandteil der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung ist das Landesamt für Steuern. Ihm nachgeordnet sind 23 Finanzämter.

Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung hat in den vergangenen Jahren konsequent Strukturen und Abläufe modernisiert. Die Finanzämter haben ihre Öffnungszeiten stark ausgeweitet. Bis auf ein Amt hat jedes Finanzamt eine eigene Homepage. Der Einsatz von EDV wird vorangetrieben. Zum Jahr 2003 trat eine Finanzämterreform in Kraft, die mehr Flexibilität und effizienteres Arbeiten ermöglicht.

In der Hochschule für Finanzen / Landesfinanzschule Rheinland-Pfalz in Edenkoben bildet das Land den Nachwuchs für die Steuerverwaltung aus.

Das Ministerium der Finanzen ist die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes. Die ehemaligen Staatsbauämter arbeiten seit 1998 eigenständig als Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB).
 
Informationen über die Verwaltung von Rheinland-Pfalz allgemein:

Behördenverzeichnis

Modernisierung Steuerverwaltung

Landesämter - weitere Informationen

Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist für die Auszahlung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten*innen, Arbeitnehmer*innen und Versorgungsempfänger*innen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für Finanzen.

Das Landesamt für Steuern (LfSt) geht auf die 1950 gegründete Oberfinanzdirektion Koblenz zurück und ist eine Landesoberbehörde der Landesfinanzverwaltung Rheinland-Pfalz. Sie ist mit der Dienst- und Fachaufsicht über die rheinland-pfälzischen Finanzämter, inklusive der Landesfinanzkasse, beauftragt. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählt darüber hinaus auch die Landesfinanzschule sowie die Hochschule für Finanzen in Edenkoben.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für Steuern.