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Sondermittel Flüchtlingsfinanzierung

Gezielte Unterstützung bei Ausgaben für Geflüchtete: Zusätzlich 267,2 Millionen Euro für Kommunen. Die Kommunen nehmen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter eine Schlüsselposition ein. Um der aktuell besonders herausfordernden Situation zu begegnen, stellt das Land den Kommunen im kommenden Jahr zusätzlich zu den ohnehin veranschlagten Mitteln 267,2 Millionen Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind die nun vereinbarten Bundesmittel und eine Sonderzahlung des Landes in Höhe von 200 Millionen Euro.

„Die Integration und Unterbringung von Geflüchteten ist sowohl für Rheinland-Pfalz als auch für die rheinland-pfälzischen Kommunen eine große Herausforderung. Um den Kommunen zu ermöglichen, auf die akute Belastungssituation reagieren zu können und nachhaltige Strukturen zu schaffen, reichen wir die auf Bundesebene vereinbarte Pauschale an die Kommunen weiter. Zusätzlich geben wir eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro Landesmittel im Jahr 2024 zusätzlich an die Kommunen“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Gesetzespaket werde für das Jahr 2024 wirksam und verschaffe damit den kommunalen Haushalten Planungssicherheit, so die Ministerpräsidentin weiter.

„Auf der Konferenz der Regierungschefs und Regierungscheffinnen der Länder und des Bundes vor zehn Tagen haben wir in langen und harten Verhandlungen weitreichende Beschlüsse in einem parteiübergreifenden Pakt beschlossen. Damit werden wir künftig mehr steuern und regulieren und damit Flüchtlingszahlen reduzieren. Als Teil des Paktes folgt der Bund zudem der Länderforderung und stellt die Finanzierung auf ein atmendes System um. Das gibt uns Ländern und Kommunen dringend nötige Planungssicherheit. Die Bundesregierung hat sich in der Verhandlung mit einer nun beschlossenen Pauschale von 7.500 Euro pro Geflüchtetem deutlich auf die Länder zubewegt“, bilanzierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. 

Integrationsministerin Katharina Binz betonte: „Wir stellen für 2024 erheblich mehr Mittel bereit, um die Kommunen bei den gestiegenen Herausforderungen im Bereich Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten noch stärker zu unterstützen. Zusammen mit den zwischen der MPK und der Bundesregierung vereinbarten weiteren Maßnahmen stellen wir bei der Fluchtaufnahme wichtige Weichen. Die landeseigenen Aufnahmekapazitäten wurden seit Februar 2022 auf knapp 8.000 Plätze mehr als verdoppelt. Das Land wird diesen Ausbaupfad weiter verfolgen, um die Beschlüsse der MPK umsetzen zu können. Eine gelungene Fluchtaufnahme ist Ausgangsbasis für das, was dann folgen muss: die bestmögliche Integration. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten zum Beispiel die nun beschlossenen erleichterten Zugänge zum Arbeitsmarkt. Wir wollen außerdem in engem Austausch mit den Kommunen das Integrationskonzept des Landes weiterentwickeln. Damit wollen wir die gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen für Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen. Darüber hinaus streben wir an, gemeinsam mit den Kommunen Kompetenzen im Bereich der Rückführungen ausreisepflichtiger Geflüchteter zu bündeln, um Rückführungen effektiver umzusetzen."

„Unsere Kommunen, das ist auch heute wieder deutlich geworden, stehen vor großen Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die zu uns kommen. Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen verschärfen diese Situation. Deshalb habe ich bereits im Oktober die Erweiterung der vergaberechtlichen Erleichterungen veranlasst, die wir im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine in Kraft gesetzt haben“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Mit diesem Instrumentarium werden Kommunen und Landesdienststellen in die Lage versetzt, Vergabeverfahren schneller und rechtssicher auf den Weg zu bringen.“ Die Erleichterungen bestehen darin, dass bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen festgelegter Auftragswertgrenzen vereinfacht nichtöffentliche Vergabeverfahren (freihändige Vergabe, Verhandlungsvergabe, beschränkte Ausschreibung) angewendet werden können. Darüber hinaus sei die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ein wichtiges wirtschaftspolitisches Thema: „Flüchtlinge mit geklärtem Aufenthaltsstatus müssen selbstverständlich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Angesichts des massiven Arbeits- und Fachkräftemangels hilft uns jeder, der arbeiten kann“, so Schmitt. „Ein Arbeitsplatz ist die beste Maßnahme zur Integration, die ich mir vorstellen kann“, so Schmitt. Der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie der mögliche Kontakt zu Kundinnen und Kunden fördere die Sprachkenntnisse und die Integration in die Gesellschaft. 

„Mit den Mitteln in Höhe von 267,2 Millionen Euro zeigen wir, dass wir die Sorgen der Kommunen ernst nehmen und sie mit ihren Herausforderungen nicht alleine lassen“, betonte Finanzministerin Doris Ahnen. „Durch die Weitergabe der Bundesmittel, unsere bereits fest eingeplanten regulären Zahlungen an die Kommunen aus dem Landeshaushalt und unsere Sonderzahlung soll den Kommunen ermöglicht werden, die aktuellen Herausforderungen der Fluchtaufnahme anzugehen.“

Innenminister Michael Ebling erklärt: „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich darauf verständigt, dass abgelehnte Asylsuchende konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden müssen. Das gehört zu einem starken und handlungsfähigen Rechtsstaat. Die Polizeibehörden des Landes werden dazu mit den Kommunen weiter eng zusammenarbeiten. Insbesondere müssen wir unseren Blick auch auf diejenigen richten, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ich unterstütze ausdrücklich, dass die Innenministerkonferenz noch einmal prüfen wird, welche rechtlichen Hürden abgesenkt werden können, um das zügig umzusetzen.“

Die Vorsitzenden der Kommunalen Spitzenverbände, Landrat Achim Schwickert, Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeister Aloysius Söhngen, erklären: „Wir begrüßen, dass für das Jahr 2024 einmalig weitere 267,2 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung stehen. Dies trägt angesichts der angespannten Situation der kommunalen Haushalte zur Entlastung der Finanzierung im Bereich Fluchtaufnahme 2024 bei. Gleichzeitig ist die Unterbringung nach wie vor schwierig. Für Städte und Gemeinden und Landkreise ist Integration eines der wichtigsten Themen. Die Baustelle Integration bleibt bestehen. Hieran entscheidet sich letztendlich der Zusammenhalt unserer Gesellschafft. Wir werden gerne gemeinsam mit dem Land an einem Integrationskonzept arbeiten.“ 

Der Bund hatte angekündigt, den Ländern 7.500 Euro pro Asylerstantragstellerin beziehungsweise -erstantragsteller zu zahlen. In 2024 wird der Bund eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden Euro an die Länder zahlen. Dabei entfällt die Pauschale für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete in Höhe von 350 Millionen Euro, die der Bund den Ländern ursprünglich gezahlt hat. Im Saldo erhält das Land Rheinland-Pfalz somit in 2024 67,2 Millionen Euro zusätzlich vom Bund. Das Land wird an die Kommunen nicht nur einen Betrag in dieser Höhe leisten, sondern beabsichtigt, weitere 200 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung zu stellen. Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes für 2023/2024 hatte das Land 200 Millionen Euro als Vorsorge zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges getroffen. Diese Mittel sollen nun mit der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses an die Kommunen fließen. 

Die Sonderzahlung des Landes erfolgt zusätzlich zu regulären Erstattungen des Landes an die Kommunen, für die im Landeshaushalt für das Jahr 2024 über 120 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben darüber hinaus Entlastungen beschlossen, die im Bereich der Analogleistungen fast ausschließlich den Kommunen zugutekommen. 

Bereits heute gibt es auf Landesebene ein System, das sich an den Zugangszahlen und der Verweildauer Geflüchteter orientiert. Ob angesichts der Vereinbarungen auf Bundesebene eine Änderung des Systems sinnvoll und notwendig ist, wird im Hinblick auf das Jahr 2025 geprüft.
 

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