E-Rechnung
Seit dem 01. April 2025 sind Rechnungssteller gemäß § 3 ERechVORP (E-Rechnungsverordnung RLP) verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form gegenüber Behörden auszustellen und zu übermitteln. Das gilt unabhängig vom Auftragswert für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen.
Diese elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) müssen über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE RLP) eingereicht werden und werden automatisch an den Empfänger anhand der Leitweg-ID weitergeleitet. Bei der Erteilung eines Auftrages muss die Leitweg-ID dem Auftragnehmer/Rechnungssteller mitgeteilt werden, um die richtige Zuordnung sicherzustellen.
Bereits seit dem 01. Januar 2025 ist die Annahme von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland verpflichtend.
Informationen zu den E-Rechnungen finden Sie auf der Webseite des E-Rechnungsportals RLP unter https://e-rechnung.rlp.de.
Dort finden Sie unter anderem ein „Musterschreiben für Rechnungssteller“, welches von Ihnen eigenverantwortlich an ihre Geschäftspartner bekannt zu geben ist.
Generelle Fragen zur E-Rechnung können per Mail gesendet werden an ERechnung(at)fm.rlp.de.
Für konkrete Fragen zu einer Rechnung muss ein Ticket mit dem Betreff „E-Rechnung“ beim LDI eröffnet werden. Mail-Adresse: helpdesk(at)ldi.rlp.de