Zugang beantragen

Antrag auf Zugang zum Hilfsmittelverzeichnis

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Mit Beantragung des Zugangs erklärt die beantragende Person, dass das Interne Hilfsmittelverzeichnis ausschließlich behördenintern als Entscheidungshilfe in der Beihilfebearbeitung eingesetzt wird und keine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte - wie z.Bsp. externe Dienstleister - erfolgt.

Je Behörde wird nur ein Benutzerkonto angelegt, welches behördenintern einheitlich zu nutzen ist.

Die eingegebenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens elektronisch verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.