Schematische Darstellung von Personen, die mit Pfeilen verbunden sind.

Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)

Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die sachverständigen Personen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Personen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier.

Informationen

Übersicht der anerkannten Prüfingenieure

Achtung: Für das Anerkennungsverfahren 2024/2025 werden voraussichtlich ab Juni 2024 aktualisierte Antragsunterlagen eingestellt.

Anerkennungsverfahren 2022/2023 (Achtung: Anmeldefrist abgelaufen, wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald ein neues Verfahren startet):

Informationsblatt zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik 2022/2023 (inkl. Termine) Stand: Oktober 2022

Anlage 1 Antragsformular Anerkennungsverfahren 2022/2023

Anlage 2 Angaben zum fachlichen Werdegang

Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses der Länder vom 4. November 2020