Zwei Personen halten eine Doppelseite in der Hand.

Modellprojekt Kooperationsvereinbarungen

Als zusätzliches Instrument zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus hat das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2019 bis 2022 mit sechs Gemeinden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. 

Ziel der Vereinbarungen ist es, zukünftige weitere Wohnungsbauprojekte in den Städten bedarfsgerecht und zügig vorzubereiten. Durch die in den einzelnen Städten geltenden Quotierungsregelungen für neue Baugebiete wird damit nicht nur das dortige Wohnraumangebot insgesamt erweitert, sondern auch neuer, zusätzlicher geförderter Wohnraum entstehen.

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen wurde seit dem Jahr 2019 von den Städten Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier eine Vielzahl an Gutachten, Machbarkeitsstudien und vergleichbaren Fachexpertisen beauftragt.

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Dienstsitz Trier
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Klaus Roderich
0651/9494-824
klaus.roderich(at)add.rlp.de

Andreas Kühn 
06131/16-4125
andreas.kuehn(at)fm.rlp.de