Gebäude mit Fensterfronten und einem breiteren Aufbau.

Hochschulbau in Rheinland-Pfalz

Der Hochschulbau hat in Rheinland-Pfalz einen sehr hohen Stellenwert. Entsprechend werden erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

Das Spektrum des Hochschulbaus umfasst dabei alle Baumaßnahmen der staatlichen Hochschul- und Universitätsstandorte in Rheinland-Pfalz, das Bauen (Große und kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten), Sanieren und Instandhalten und reicht von einfachen Lagerhallen über Verwaltungsgebäude bis hin zu hochkomplexen und hochtechnisierten Forschungsbauten.

Die Verfahren zur Abwicklung von Baumaßnahmen des Landes, die Rollen und die Zuständigkeiten der Beteiligten regelt die Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau).

Die wesentlichen Beteiligten sind:

  • die Hochschulen / Universitäten
  • das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG)
  • der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB)
  • das Ministerium der Finanzen (FM)

Hochschulen / Universitäten

Die Hochschulen / Universitäten sind gemäß RLBau Nutzende und Betreibende der Liegenschaften und damit als hausverwaltende Dienststelle für kleinere Regelinstandsetzungen, erforderlichen Wartungen, rechtlich vorgeschriebene energetische Inspektionen, Reinigung, Pflege und kleinere Schönheitsreparaturen zuständig. 

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) ist das für die rheinland-pfälzischen Hochschulen / Universitäten zuständige Ressortministerium. 
Die Hochschulbaumaßnahmen und das Flächenmanagement werden durch das Baureferat des MWG koordiniert und dabei insbesondere der Baubedarf im Zusammenwirken mit den jeweiligen Hochschulen und den anderen Beteiligten festgelegt. 
Nach erfolgter Anerkennung durch das MWG wird der Baubedarf dem Ministerium der Finanzen (FM) zur Genehmigung und Erteilung eines Planungsauftrages an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) übersandt. 
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG).

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung

Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ist grundsätzlich für die Abwicklung und Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen des Landes und entsprechend auch der Universitäten / Hochschulen verantwortlich.
Er erbringt dabei alle erforderlichen Bauherren-, Architekten-, Ingenieurs- und Projektsteuerungsleistungen und kooperiert dabei mit externen Architektur- und Ingenieurbüros.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesbtriebes Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB).

Ministerium der Finanzen

Das Ministerium der Finanzen (FM) stellt die vom Landtag genehmigten Haushaltsmittel zur Verfügung und ist das für Landesbau - und damit Hochschulbauangelegenheiten - zuständige Bauministerium im Land. Gleichzeitig ist das FM oberste Bauaufsichtsbehörde, übt gemäß RLBau die Fach- und Dienstaufsicht gegenüber dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) aus und klärt Grundsatzfragen.
In der Abteilung 5 (Bauabteilung) ist für den Hochschulbau das Referat „Hochschulbau“ (Ref. 4522) für die Grundsatzarbeit und die baufachliche Fachaufsicht gegenüber dem LBB federführend zuständig.

Die Verfahren zur Abwicklung von Baumaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz, die Rollen und die Zuständigkeiten der Beteiligten regelt die Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau).

Sämtliche öffentlich-rechtliche Vorschriften und Regelwerke in der jeweils geltenden Fassung sind auch im Hochschulbau zu beachten.

Nähere Informationen zu Hochschulbauprojekten finden Sie auf der Seite des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB).