Dekarbonisierung der Stromversorgung insbesondere durch strategische Investitionen

Ein Haus als Piktogramm. Oben befindet sich auf dem Dach nun eine Photovoltaikanlage.

Aktueller Anteil der Eigenstromerzeugung am Stromverbrauch 

Der Anteil der Eigenstromversorgung (Photovoltaik-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplung) für Liegenschaften im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebs LBB liegt für das Jahr 2021 bei etwa 13,5 % des Stromverbrauchs. 

Bilanziell sollen zukünftig 100 % des Stromverbrauchs der Landesliegenschaften durch Eigenstromerzeugung gedeckt werden. 

Errichtung von Windkraftanlagen 

Auf Grundlage einer vorläufigen Grobpotentialschätzung des Landesbetriebes Landesforsten Rheinland-Pfalz eignen sich auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben rund 29.000 ha Staatswald für die Errichtung von Windenergieanlagen. 

Es ist nicht geplant die anderen Landesflächen, die zumeist innerstädtisch sind, auf ihre Eignung für Windkraft zu überprüfen. 

Für eine Umsetzung von Windenergieanlagen auf ermittelten Grobpotentialflächen muss im Vorfeld durch die regionalen Planungsgemeinschaften bzw. die Verbandsgemeinden Planungsrecht geschaffen werden. 

Für die Betriebsmodelle einer Eigenstromversorgung stehen mehrere Varianten zur Verfügung, z. B. sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPA), Contracting, Leasing oder Dienstleister. Die Festlegung auf eine oder mehrere davon ist im Verlauf des Projektes ebenso noch zu treffen wie die Eigentumsmodelle. 

Betrieb von Photovoltaik-Anlagen 

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist seit der 2021 eingeführten Richtlinie für Neubau und energetische Gebäudesanierung (Klimaneutrale Landesgebäude) für Landesliegenschaften verpflichtend vorgeschrieben und wird bei jeder Baumaßnahme geprüft und umgesetzt, soweit wirtschaftlich vertretbar. Das Land Rheinland-Pfalz hatte sich schon im 2014 verabschiedeten Landesklimaschutzgesetz (§ 9 Abs. 3 LKSG) zum Ziel gesetzt, die eigenen Verwaltungsstrukturen bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren, was die Vorbildfunktion des Landes unterstreicht. Aufgrund des Alters des Gebäudebestands sind viele Dachflächen z. B. bei den Straßenmeistereien vielfach noch mit asbesthaltigen Faserzementplatten eingedeckt. Eine Errichtung von PV-Anlagen ist somit erst nach einer Sanierung der Dachhaut möglich. 

Aktuell gibt es keine Pläne der Landesverwaltung zur Errichtung von PV-Anlagen auf Grünland und Ackerland im Landeseigentum. Die Errichtung von PV-Anlagen auf oder bei Gebäuden erfolgt fortlaufend und zwar sowohl bei Neubauten als auch bei Liegenschaften im Bestand. Der geplante Zubau beträgt mindestens ein MWpeak/Jahr, solange geeignete Potentiale zur Verfügung stehen. Gemäß der 4+1-Strategie sollen alle geeigneten Dächer und Parkplatzflächen mit Photovoltaik ausgestattet werden. Außerdem soll dies als Prozess im datenbankbasierten Gebäudemanagement implementiert werden. Durch den technischen Zusammenhang mit den Baumaßnahmen hängen die Zeitpunkte der PV-Errichtung vom Fortschritt der jeweiligen Gesamtmaßnahme ab.