Der Klimawandel sei mit erheblichen Risiken verbunden, deren physische Auswirkungen sich zum Beispiel bei Unwetterkatastrophen zeigten; gleichzeitig habe ein Umsteuern der Wirtschaft Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und deren Finanzierung. „Wenn bei Finanzierungsentscheidungen klima- und nachhaltigkeitsbedingte Faktoren ausgeklammert werden, hat das unmittelbaren Einfluss auf die Stabilität des Finanzsystems“, sagte Ahnen. Gleichzeitig gelte es, bewusst Finanzierungsentscheidungen in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Sie verwies auf die in Rheinland-Pfalz im Mai 2020 beschlossenen Anlagerichtlinien für die Neuanlage der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“. Sie sehen vor, dass unter anderem künftig in ein unter besonderen Kriterien der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientiertes Aktienportfolio investiert wird.
Im Dezember 2019 hatten EU-Parlament und Europäischer Rat eine Taxonomie verabschiedet, die ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bestimmt. Ziel der EU-Taxonomie ist es, durch einheitliche Nachhaltigkeitskriterien Anlageentscheidungen und die Bewertung von Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu standardisieren. „Ich unterstütze nachdrücklich den Vorschlag, darauf aufbauend möglichst zügig ein EU-weites Label zu schaffen. Solche Kennzeichnungen verhindern nicht nur eine schädliche ‚Grünfärberei‘, sondern führen auch zu mehr Transparenz und Kundenvertrauen“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin.
Ahnen verwies auch auf den Teil des Beschlusses, der sich mit den Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschäftigt. „Der Beschluss spricht sich für eine sachgerechte, wirkungsvolle, praktikable und verhältnismäßige Weiterentwicklung des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums aus. Das bedeutet für mich auch, dass KMU durch digitale Konzepte bei Berichtspflichten entlastet werden sollten“, so die Finanzministerin. Sie bezog sich dabei auf den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, der den Aufbau einer neuen und idealerweise auf europäischer Ebene geführten Nachhaltigkeitsrohdatenbank mit dem Ziel einer zentralisierten Sammlung von Nachhaltigkeitsinformationen angeregt hatte.
„Nachhaltigkeit ist ein umfassendes wirtschaftspolitisches Leitbild, das insbesondere auch von vielen rheinland-pfälzischen Unternehmen heute schon gelebt wird. Deshalb ist es wichtig, Finanz- und Realwirtschaft bei der Weiterentwicklung der Taxonomie einzubeziehen, auch dies fordert der heutige Beschluss“, so die FMK-Vorsitzende.
Dass die EU bei nachhaltiger Finanzierung vorangehen muss, steht für Ahnen außer Zweifel: „Für nachhaltige Investitionen zum Beispiel in den Bereichen Verkehr und Infrastrukturen muss sehr viel Kapital mobilisiert werden, nicht nur von staatlicher Seite, sondern auch von Privatanlegern. Doch bisher ist die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageformen wesentlich höher als das Angebot, auch das erfordert eine dringliche Beschäftigung mit dem Thema.“ Dass das Bundesministerium der Finanzen angekündigt hat, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für einen European Sustainable Finance Summit zu nutzen, begrüßte Ahnen daher.