Modernisierung der Steuerverwaltung

Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung verfolgt einen innovativen Weg der stetigen Verwaltungsmodernisierung.

KONSENS
Für die Sicherstellung des einheitlichen Einsatzes von IT-Verfahren und Software sowie deren einheitlicher Entwicklung ist KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) als Gesamtvorhaben der Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes verantwortlich. Das Ziel ist durch Vereinheitlichung, Standardisierung und Modernisierung die Digitalisierung der Steuerverwaltung weiter voran zu bringen.

Elektronische Steuererklärung (ELSTER) 
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist ein bundesweites E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen, das allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit bietet, verschiedene Steuererklärungen, Anträge (z. B. Antrag auf Fristverlängerung, Einspruch, Adressänderung) und Mitteilungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dafür stellt die Finanzverwaltung Mein ELSTER kostenlos zur Verfügung. Mein ELSTER ist eine plattformunabhängige interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit. Für die papierlose Abgabe der Steuererklärung ohne Unterschrift (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung notwendig. Auch ohne Authentifizierung ist die elektronische Übermittlung möglich, der im Anschluss die Abgabe eines unterschriebenen Ausdrucks der komprimierten Steuererklärung beim Finanzamt folgen muss.

Das digitale Leistungsangebot der Finanzverwaltung wird ständig erweitert. Welche Steuererklärungen, Anträge und Mitteilungen aktuell angeboten werden sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.elster.de/.

Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin)
Die Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) ist als steuerfachliches Rechenzentrum der IT-Dienstleister der Finanzverwaltung. Sie betreibt die IT-Organisation und Programmierung steuerlicher Verfahren (KONSENS), stellt die Anbindung an die Netzinfrastruktur sicher und bietet ein umfangreiches Portfolio von IT-Dienstleistungen für die Finanzverwaltung an.

Zukunftsinitiative Steuerverwaltung (ZIS)
In den nächsten Jahren wird sich der Personalbestand der rheinland-pfälzischen Finanzämter durch erhöhte Personalabgänge infolge des demografischen Wandels sukzessive reduzieren.

Gleichzeitig gilt es, die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Schuldenregel umzusetzen, die eine strukturelle Neuverschuldung von Null ab dem Jahr 2020 vorsieht.

Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen ist im Jahr 2011 das Projekt „Zukunftsinitiative Steuerverwaltung (ZIS)“ initiiert worden. Ziel des Projektes ist es, aufbau- wie ablauforganisatorische Finanzämterstrukturen zu schaffen, die im Ergebnis zur Entlastung der zunehmenden Arbeitsverdichtung beitragen und sich dabei stärker am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit orientieren, zugleich aber die fiskalischen Interessen des Staates wahren. Das Projekt gliedert sich in folgende Teilprojekte:

ZIS-Teilprojekt „Strukturreform“
Bereits im Jahr 2003 war im Rahmen der ersten großen Strukturreform  der rheinland-pfälzischen Finanzämter ein Neuzuschnitt der Finanzamtsbezirke mit der Zusammenlegung von Finanzämtern erfolgt. Die Ende 2018 erfolgreich abgeschlossene zweite große Strukturreform hatte darauf aufbauend eine konsequente Reduzierung der Immobilienkosten durch eine effiziente Raumnutzung zum Gegenstand. Ländliche Strukturen wurden dabei gestärkt und Aspekte der Sozialverträglichkeit berücksichtigt. Das Konzept der Strukturveränderungen beinhaltete folgende Einzelmaßnahmen:

  • Auflösung der Oberfinanzdirektion Koblenz und des Amtes für Wiedergutmachung und Einrichtung von selbstständigen Landesämtern (dem Landesamt für Steuern (www.lfst-rlp.de) und dem Landesamt für Finanzen (www.lff-rlp.de)).
  • Fusionierung der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd unter weitgehender Aufgabe des Standorts Mainz-Mitte,
  • Integration des Finanzamts Frankenthal als Außenstelle des Finanzamts Ludwigshafen unter Beibehaltung des Standorts Frankenthal,
  • Integration des Finanzamts St. Goarshausen-St. Goar als Außenstelle des Finanzamtes Koblenz sowie Verlagerung von Zuständigkeiten des Finanzamtes Koblenz,
  • Integration der Außenstelle Zweibrücken in den Hauptstandort Pirmasens; mit Erhalt eines Service-Centers am Standort Zweibrücken,
  • Einrichtung einer Landesfinanzkasse in Daun mit Außenstelle in Idar-Oberstein,
  • Integration des Finanzamts Daun als Außenstelle in das Finanzamt Bernkastel-Wittlich unter Beibehaltung des Standorts Daun,
  • Zentralisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen am Standort Kusel,
  • Abmietung einzelner nicht mehr erforderlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile im Rahmen einer standortspezifischen Optimierung der Raumnutzung.

ZIS-Teilprojekt "Prozessanalyse und funktionale Neuorganisation"
Die Prozessanalyse umfasst die systematische und aufgabenkritische Prüfung der Arbeitsabläufe in den einzelnen Arbeitsgebieten der Finanzämter. Ziel ist es, konkrete Vorschläge zur Optimierung der Arbeitsorganisation und -erledigung zu erarbeiten, die der absehbaren Personalreduktion Rechnung tragen und zugleich den gesetzlichen Leistungsauftrag der Steuerverwaltung effizienter erledigen lassen.

So wurde zur einheitlichen und rechtsformunabhängigen Betreuung von der Anschlussprüfung unterliegenden Groß- und Konzernbetriebsprüfungsfällen eine zentrale Stelle im Landesamt für Steuern angesiedelt, die sowohl betroffenen Großunternehmen als auch den Bearbeiterinnen und Bearbeitern der Finanzämter als Ansprechpartner dient und unter anderem eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt.

Des Weiteren wurde zur effizienten Neustrukturierung des Veranlagungsbereichs der Finanzämter nach eingehender Untersuchung aller denkbaren aufbauorganisatorischen Modelle und ablauforganisatorischen Anpassungen im Februar 2020 beschlossen, dass künftig die Arbeitnehmerstellen in die Allgemeinen Veranlagungsstellen zu integrieren sind. Zur baldigen Sicherstellung einheitlicher Strukturen bei allen Finanzämtern soll die Umsetzung 2021 beginnen und innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein.

Darüber hinaus wird aktuell ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Struktur der Außendienste erarbeitet. Mit der angestrebten Neuorganisation sollen Prüfungshandlungen besser aufeinander abgestimmt, zu prüfende Unternehmen kompetent und einheitlich steuerlich beurteilt sowie die Nachwuchsgewinnung für und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb dieses wichtigen Bereichs der Steuerverwaltung verbessert werden.

Ein weiterer bedeutender Teilaspekt der Prozessanalyse ist die Auseinandersetzung mit der Frage des mittelfristigen Personalbedarfs. Dabei wird eine nach Einstiegsamt differenzierte Personalprognose über alle Arbeitsbereiche der Finanzämter, des Landesamts für Steuern sowie der Hochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule angestellt. Die Ergebnisse dienen als Planungsgrundlage vor allem für die künftige Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern.

ZIS-Teilprojekt "Länderübergreifende Kooperationen"
Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung prüft darüber hinaus Synergieeffekte durch weitere länderübergreifende Aufgabenerledigungen.

Zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland besteht eine langjährige Kooperation in folgenden Bereichen:

  • Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter in der Landesfinanzschule / Hochschule für Finanzen in Edenkoben sowie bei den sogenannten Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (AbAGs) in der Praxisphase;
  • länderübergreifende Aufgabenerledigung auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer (Projekt Kooperation Rheinland-Pfalz und Saarland auf den Gebieten der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie der Grunderwerbsteuer - KoRPuS);
  • Housing-Modell am Standort des rheinland-pfälzischen Rechenzentrums in Koblenz (ZDFin) zum Betrieb der Großrechner und notwendigen Server für die steuerlichen Verfahren des Saarlands.

Die Maßnahmen dienen dem Abbau von Doppelstrukturen und sollen als Referenzprojekte für andere länderübergreifende Kooperationen im Bereich der Steuerverwaltung dienen.

Seit März 2018 werden alle in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern in Papierform eingehenden Steuererklärungen digitalisiert, um die Bearbeiterinnen und Bearbeiter von dem Prozess der Datenerfassung zu entlasten. Die Implementierung des erforderlichen steuerlichen Beleglese- und Scanverfahrens erfolgt in Form einer Verwaltungskooperation mit dem Freistaat Bayern. 

Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung vertieft zudem die Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg:

  • Beitritt von Rheinland-Pfalz zur von Baden-Württemberg zentral betriebenen Schulungsumgebung (ZSU), welche bei allen rheinland-pfälzischen Finanzämtern, der Hochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule seit Anfang 2019 eingesetzt wird. Dies gewährleistet eine länderübergreifende einheitliche Aus- und Fortbildung in den Steuerverwaltungen für die KONSENS-Verfahren. Der Anteil an Schulungsmöglichkeiten wächst stetig an. Durch diesen Synergieeffekt muss Rheinland-Pfalz keine eigene Schulungsumgebung vorhalten.
  • Seit Mai 2019 wird zusätzlich in der Ausfallsvorsorge im Druckbereich der zentralen Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) kooperiert. Kommt es in einem Druck- und Versandzentrum des jeweiligen Landes zu unvorhersehbaren Ausfällen, springt das jeweils andere Druck- und Versandzentrum ein.

Den aktuellen Reformbestrebungen sind bereits vielfältige Reformansätze vorangegangen, die nachfolgend kurz dargestellt werden:

Projekt Finanzverwaltung (ProFin)
Im Rahmen des Projektes Finanzverwaltung („ProFin“), an dem zwischen 2003 und 2007 nahezu 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung aktiv mitgearbeitet haben, ist ein gesamtstrategischer Kooperationsansatz (sog. Kooperationsstrategie) entwickelt worden. Die Kooperationsstrategie zielt darauf ab, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu steigern, ihren steuerlichen Pflichten korrekt und freiwillig nachzukommen. Um die Kooperationsstrategie in der Verwaltungspraxis umzusetzen, hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht, der weitreichende Auswirkungen auf die aufbau- wie auch ablauforganisatorischen Strukturen der Finanzämter hat.

Die mit dem Projekt „ProFin“ initiierte strategische Ausrichtung wurde im Projekt „Zukunftsinitiative Steuerverwaltung“ (ZIS)  vor allem hinsichtlich der internen Abläufe in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern aufgegriffen und fortentwickelt.

Service-Center
Seit 1998 tragen die in allen Finanzämtern eingerichteten Service-Center zur weiteren Verbesserung der Serviceleistungen und mehr Bürgernähe bei. Diese mit kompetenten Ansprechpartnern besetzten zentralen Stellen stehen für allgemeine Auskünfte und Informationen in Steuersachen zur Verfügung. Das Service-Angebot erstreckt sich zudem auf die Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial (Steuererklärungsvordrucke, Broschüren etc.), die Annahme und Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale = ELStAM), die Annahme von Steuererklärungen und Belegen, die Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung von Bescheinigungen sowie die Aufnahme zur Niederschrift erklärter Änderungsanträge und Einsprüche. Weiterhin ist bis Ende 2020 geplant, die Möglichkeit einer Vor-Ort-Registrierung für ELSTER  zu schaffen, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Registrierung unmittelbar im Rahmen eines Beratungstermins im Service-Center eines jeden Finanzamts vornehmen können, d.h. das Zertifikat kann auf einem Datenstick bzw. in einer App sofort mitgenommen werden.

Info-Hotline
Eine unkomplizierte und kompetente Informationsvermittlung rund um Neuheiten bei den Vordrucken bis zu allgemeinen Fragen zum Thema Steuern ist auch durch die im Jahr 2006 eingerichtete Info-Hotline der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz möglich.

Existenzgründerservice
Ende 1999 wurde in allen Finanzämtern eine Existenzgründer-Beratung eingeführt. Ziel dieser Beratung ist, Jungunternehmern gerade in der Anfangszeit eine gezielte Beratung anzubieten, um Fehler auf steuerlichem Gebiet zu vermeiden. Als zentrale Anlaufstelle wurde in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner benannt, der alle typischen Fragen steuerlicher Art, die im Zusammenhang mit den ersten Schritten in die Selbständigkeit auftreten, umfassend und kompetent beantwortet. Damit soll eine Atmosphäre geschaffen werden, die Eigeninitiative engagiert fördert.

Leistungsvergleich und Zielvereinbarungen
Das von der Bertelsmann-Stiftung gemeinsam mit Finanzämtern aus Bayern und Sachsen entwickelte Projekt "Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern" wurde in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2000 zunächst als Transferprojekt in vier Pilotfinanzämtern gestartet. Ziel des Projektes ist es, durch Leistungsmessung und Vergleich herauszufinden, wie noch effizienter gearbeitet werden kann. Hierzu werden die erzielten Leistungen in vier Zieldimensionen miteinander verglichen: Auftragserfüllung, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit. Derzeit beteiligen sich sechs Bundesländer an dem Projekt: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz.

Seit 2007 werden zwischen dem Landesamt für Steuern (vormals Oberfinanzdirektion) in Koblenz und allen 23 rheinland-pfälzischen Finanzämtern (inklusive der Landesfinanzkasse in Daun) Zielvereinbarungen abgeschlossen. Im Jahr 2012 wurde der Zielvereinbarungsprozess auf die Ebene Ministerium der Finanzen – Landesamt für Steuern ausgeweitet. Sinn der Zielvereinbarungen ist es, die Weisungsbefugnis der Vorgesetzten bzw. der vorgesetzten Dienstbehörden in eine vertragsähnliche Vereinbarung einzubetten, in der sich die Vertragspartner gleichberechtigt begegnen und eine gemeinsame Verständigung über die Ziele der Arbeit herbeiführen. So soll letztlich eine Angleichung der Bearbeitungsqualität erreicht und eine Leistungs- und Qualitätsverbesserung erzielt werden.

Strukturreform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung
Ein wichtiger Schritt zur Reform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung war der mit Wirkung vom 1. Januar 2003 erfolgte Neuzuschnitt der Finanzamtsbezirke mit der Zusammenlegung folgender Finanzämter:

  • Altenkirchen und Hachenburg zum Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg,
  • Bingen und Alzey zum Finanzamt Bingen-Alzey,
  • Bitburg und Prüm zum Finanzamt Bitburg-Prüm,
  • Kusel und Landstuhl zum Finanzamt Kusel-Landstuhl,
  • Montabaur und Diez zum Finanzamt Montabaur-Diez,
  • Pirmasens und Zweibrücken zum Finanzamt Pirmasens-Zweibrücken,
  • Sankt Goarshausen und Sankt Goar zum Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar,
  • Simmern und Zell zum Finanzamt Simmern-Zell,
  • Speyer und Germersheim zum Finanzamt Speyer-Germersheim,
  • Wittlich und Bernkastel-Kues zum Finanzamt Bernkastel-Wittlich,
  • Worms und Kirchheimbolanden zum Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden. 

Die Zahl der Finanzamtsbezirke wurde damit landesweit von 37 und 26 und mit dem Abschluss der zweiten großen Strukturreform  zum Ende des Jahres 2018 schließlich auf 23, inklusive der Landesfinanzkasse in Daun, reduziert. Eine wesentliche Vorgabe dabei war bei der ersten wie der zweiten Strukturreform der selbst gesetzte Anspruch, auch künftig in gleichem Umfang wie bisher für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein und die Präsenz der Steuerverwaltung in der Fläche nach wie vor zu erhalten. Somit wurden keine Standorte aufgegeben und die Ämter, die ihre Eigenständigkeit abgaben, fungieren nunmehr als Außenstellen der neuen Ämter, mit Verbleib der publikumsintensiven Arbeitsbereiche vor Ort.

Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurden im Rahmen des Projekts Kooperation Rheinland-Pfalz und Saarland auf den Gebieten der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie der Grunderwerbsteuer (KoRPuS) die Grunderwerbsteuerstellen auf landesweit vier Finanzämter in Landau, Mayen, Trier und Worms-Kirchheimbolanden zentralisiert. Bislang waren in allen Finanzämtern in diesem Bereich überwiegend nur Bruchteilarbeitsgebiete vorhanden, in denen so gut wie keine Flexibilität und keine Spielräume zur Optimierung der Arbeitsorganisation bestanden.