Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt
Ab 01. Juni 2022 sind Anfragen an das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu richten. Zeitgleich entfällt die beim Ministerium der Finanzen eingerichtete Melde- und Informationsstelle.
Die Regelungen der Nummern 1.3.3, 4.3 sowie die Anlagen 6 und 7 in der Verwaltungsvorschrift „Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung“ vom 22. Januar 2019 (MinBl. S. 14) treten zum 01. Juni 2022 außer Kraft. Siehe die Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2022 (MinBl. S. 46).