Das Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 soll zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Vorgesehen ist eine Anpassung der Bezüge zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Entsprechendes gilt für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Für Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sind zu denselben Zeitpunkten Festbetragserhöhungen von zweimal 60 Euro und einmal 30 Euro vorgesehen.
Die Übertragung erfolgt zudem systemgerecht und beinhaltet daher eine lineare Umrechnung des im Tarifabschluss vereinbarten Mindestanpassungsbetrages. Das sichert auch in der untersten Besoldungsgruppe einen Gehaltszuwachs von mindestens 100 Euro im ersten Anpassungsschritt und wahrt gleichzeitig das verfassungsrechtliche Abstandsgebot. Ein verfassungskonformes Alimentationsniveau ist durch das vorliegende Anpassungsgesetz weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus wird das beamtenrechtliche Doppelverdienermodell sachgerecht und zeitgemäß entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Realität fortentwickelt.
„Im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses werden auch die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst deutlich angehoben. Künftig betragen diese entsprechend der bisherigen Staffelung 200, 120, 90 beziehungsweise 70 Euro. Damit wird den besonderen Belastungen dieser Dienstformen noch stärker Rechnung getragen“, sagte Ministerpräsident Schnieder.
Die Übertragung des Tarifergebnisses verursacht für den Landeshaushalt Kosten von rund 166 Millionen Euro im Jahr 2026, rund 337 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 431 Millionen Euro im Jahr 2028 mit entsprechender Folgewirkung für die kommenden Jahre.
„Dies ist eine erhebliche, aber bewusste Schwerpunktsetzung in einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst. Unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für das Gemeinwohl. Mit der Besoldungsanpassung stärken wir die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“, betonte Finanzministerin Ahnen.
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