Dazu Doris Ahnen, Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz: „Die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst sind Leistungsträgerinnen und -träger unserer Gesellschaft. Sie bilden unsere Kinder, sie sorgen für Sicherheit und sie schaffen eine faire finanzielle Basis für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die Anpassung der Besoldung ist ein Kraftakt für den Haushalt, aber auch eine große Wertschätzung für die gute Arbeit. Sie spiegelt die Entwicklung der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse wider. Wir passen die Bezüge der Beamten- und Richterschaft bis Jahresbeginn 2028 in drei Stufen an, um 3,3 Prozent, um 2 Prozent und um 1 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter als Nachwuchskräfte erhalten in Summe 150 Euro mehr – aufgeteilt in drei Tranchen. Und die Zulage für Wechselschichtdienste und für Schichtdienste für besonders belastete Berufsgruppen – also beispielsweise bei Polizei und Feuerwehr – wird in etwa verdoppelt. Damit übertragen wir in guter Tradition die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.“
Die Bezügeanpassungen werden für rund 145.000 unmittelbare sowie mittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Richterinnen und Richter sowie Anwärterinnen und Anwärter gelten. Die Übertragung des Tarifergebnisses verursacht für den Landeshaushalt Kosten von rund 166 Millionen Euro im Jahr 2026, rund 337 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 431 Millionen Euro im Jahr 2028 mit entsprechender Folgewirkung für die kommenden Jahre.
Die erhöhte Besoldung und Versorgung wird durch das Landesamt für Finanzen beginnend mit den Septemberbezügen ausgezahlt werden.