Vertrauensanwalt der Landesverwaltung
Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Korruptionsprävention beschreibt die Möglichkeiten zur Meldung eines Korruptionsverdachts.
Durch die Kooperation mit einem externen Vertrauensanwalt können Bedienstete und Geschäftspartner der Verwaltung vertraulich Hinweise auf Korruption geben.
Der mit Korruptionssachverhalten erfahrene Rechtsanwalt ist nicht in die Verwaltungsstruktur des Landes eingebunden und von Berufs wegen zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Eine Weitergabe der Informationen an die Dienststelle erfolgt nur, wenn sich die offenbarende Person damit einverstanden erklärt.
Sie ist natürlich auch in anonymisierter Form möglich.
Der Vertrauensanwalt kann im Bedarfsfall beraten, sofern man den nicht leichten Versuch des Ausstiegs aus der Korruption unternehmen will – unabhängig von dem eigenen Grad der Verstrickung.
Nähere Informationen hierzu enthält das Rundschreiben zum Vertrauensanwalt für die Landesverwaltung.
Vertrauensanwalt der Landesverwaltung:
Rechtsanwalt Justizrat Rolf S. Weis
St.-Guido-Stifts-Platz 4
67346 Speyer
Internet: http://www.weis-christmann.de/kontakt.htm
Mail: service(at)vertrauensanwalt-rheinland-pfalz.de
Zur Einführung des Vertrauensanwaltes in den einzelnen Behörden stehen zur weiteren Verwendung im Word-Format zwei Musterschreiben zur Verfügung