Abbild einer Waage in Gold, die neben einem Klemmbrett steht.

Tarifrecht

Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die tariflichen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und sonstigen Beschäftigten, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz stehen.

Das Ministerium vertritt die Interessen des Landes in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), einem Arbeitgeberverband, dem - mit Ausnahme Hessens - alle Bundesländer angehören. Hauptaufgabe der TdL ist die Regelung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei den Ländern beschäftigt sind. Die TdL schließt deshalb Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.

Zu den tariflichen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes gehört auch die betriebliche Altersversorgung. Diese erfolgt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Weiter wirkt das Ministerium der Finanzen über den Bundesrat mit bei der Fortentwicklung arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Normen mit Bezug zum öffentlichen Dienst. 

Die Texte der wesentlichen Tarifverträge sowie nähere Informationen finden Sie auf der Website der TdL und der Website der VBL.