Eine Reihe von Ordnern steht mit dem Rücken nach oben. Eine Hand zieht einen farblich anderen Ordner aus der Reihe heraus.

Verwaltung

Das Ministerium der Finanzen ist innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesregierung zuständig für

  • den Landeshaushalt und den Finanzausgleich,
  • das Landesamt für Steuern und die Finanzämter,
    das Landesamt für Finanzen und das Amt für Bundesbau,
  • die Verwaltung des Landesvermögens und der Landesbeteiligungen,
  • die federführende Bearbeitung von Fragen der Wiedergutmachung und des Lastenausgleichs,
  • den Bereich des Steuerrechts und der Gebühren,
  • den Bereich Bauen und Wohnen.

Innerhalb der Landesverwaltung hat das Ministerium der Finanzen eine übergreifende Zuständigkeit für das finanzielle Dienstrecht. 

Das Finanzministerium übt die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer, die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) aus.

Auszug aus der Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen über die Verwaltung von Rheinland-Pfalz erhalten Sie im Bürger-Unternehmensservice Rheinland-Pfalz.