Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)
Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum, gerade in den Ballungsräumen, wird auch in Rheinland-Pfalz immer schwieriger. Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohraum (ZwEWG) vom 11. Februar 2020 dient der Erhaltung des Wohnraumangebots in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und in denen dem Wohnraummangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit abgeholfen werden kann. Es ermöglicht den Gemeinden mit Wohnraummangel, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen und auf dieser Grundlage den bestehenden Wohnraum zu schützen.
Das Gesetz wurde am 19. Februar 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 20. Februar 2020 in Kraft getreten.