Prüfingenieure, Sachverständige und Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die Sachverständigen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Sachverständigen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier
Prüfingenieure für Baustatik
Merkblatt zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik in Rheinland-Pfalz
Stand: Dezember 2019
Geschäftsordnung des bei der obersten Bauaufsichtsbehörde gebildeten Prüfungsausschusses für das Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik des Landes Rheinland-Pfalz einsch. Anlagen 6 und 7
vom 31. Januar 2020
Prüfsachverständige für Brandschutz
Sachverständige für Erd- und Grundbau
Sachverständige für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen
PÜZ-Stellen