Junge Frau vor einem Laptop in ihrer Wohnung.

Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist ein bundesweites E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen, das allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, verschiedene Steuererklärungen, Anträge (z. B. Antrag auf Fristverlängerung, Einspruch, Adressänderung) und Mitteilungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die angebotenen Leistungen werden fortlaufend weiterentwickelt und angepasst.

Welche Steuererklärungen, Anträge und Mitteilungen aktuell angeboten werden sowie weitere Informationen finden Sie unter:

elster.de/

oder beim Landesamt für Steuern unter:

lfst-rlp.de/elster


ELSTER ermöglicht eine sichere Datenübertragung sensibler Steuerdaten ohne Medienbrüche. Detaillierte Informationen zur Sicherheit bei ELSTER und Authentifizierung in Mein ELSTER finden Sie hier:

elster.de/eportal/infoseite/sicherheit_(allgemein) 

Für die papierlose Abgabe der Steuererklärung (authentifizierte Übermittlung) ohne Unterschrift ist eine kostenlose und einmalige Registrierung notwendig. Aber auch ohne Authentifizierung ist die elektronische Übermittlung möglich. Allerdings muss im Anschluss die Abgabe eines unterschriebenen Ausdrucks der komprimierten Steuererklärung beim Finanzamt erfolgen.

Das kostenlose elektronische Zertifikat (Authentifizierung) beantragen Sie im ElsterOnline-Portal:

elster.de/eportal 

Mit der Registrierung über das elektronischen Zertifikat für Mein ELSTER steht Ihnen der private Bereich „Ihr persönliches elektronisches Finanzamt“ zur Verfügung. Hier werden Ihnen die für Sie passenden Formulare angezeigt, weitere Serviceleistungen, wie die vorausgefüllte Steuererklärung, stehen zur Verfügung und Mein ELSTER fungiert als persönliches Postfach zur Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.

Zur Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist neben der Registrierung in Mein ELSTER die Anmeldung zum Belegabruf Voraussetzung. Danach stehen die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten/Belege (wie z. B. Lohnsteuerdaten, Bezüge von Rentenleistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) zur Übernahme in die Steuerberechnung zur Verfügung, sodass Übernahmefehler und Eintragungen an falscher Stelle verhindert werden. Antworten auf Fragen zum Abruf von Bescheinigungen bietet das Landesamt für Steuern unter:

lfst-rlp.de/elster/abruf-von-bescheinigungen 

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen die Vorteile von ELSTER: 

•    komfortable Eingabe am Bildschirm mit Hilfefunktionen und Plausibilitätsprüfungen, 
•    vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von vorliegenden Bescheinigungen),
•    Unterstützung für sehbehinderte Anwender,
•    unverbindliche Steuerberechnung, 
•    Datenübernahmefunktion, wenn bereits im Vorjahr ELSTER genutzt wurde, 
•    elektronische Bescheiddatenabholung zur Überprüfung eventueller Abweichungen, 
•    höchste Sicherheit bei der Datenübertragung via Internet an die Steuerverwaltung,
•    mit den gängigsten und vielfältigen Betriebssystemen und Browsern kann Mein ELSTER genutzt werden (Windows, macOS, Linux),
•    interessant für Winzer: auch die Anlage Weinbau ist elektronisch verfügbar, 
•    wer Elster nutzt, wird bei der Bearbeitung der Steuererklärung bevorzugt.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 wurde die bislang geltende Belegvorlagepflicht bis auf wenige Ausnahmen in eine Belegvorhaltepflicht geändert. Dies bedeutet, dass Sie nur noch dann Belege vorlegen müssen, wenn Sie das Finanzamt dazu auffordert. Die Belege sind entsprechend zu Hause aufzubewahren. Die Aufbewahrungsdauer variiert nach Art der Aufwendungen und der Einkunftsart. 

Sie benötigen Hilfe rund um das Thema ELSTER? 
Dann finden Sie alle Kontaktdaten (Telefonnummern, Emailadresse) unter: 

elster.de/eportal/infoseite/kontakt