Weitere steuerliche Hilfen in der Corona-Krise
„Heute gehen wir aber noch einen Schritt weiter. Betroffene Unternehmen können sich auch die Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag bis auf Null herabsetzen lassen. Im Regelfall erhalten sie damit bereits geleistete Vorauszahlungen zurück. Das ist eine sofortige Liquiditätshilfe“, so die Finanzministerin. Damit werde den rheinland-pfälzischen Unternehmen ein weiterer Liquiditätsschutzschirm von bis zu 705 Millionen Euro bereitgestellt. Die Herabsetzung der Sondervorauszahlung 2020 auf Null im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat keine Auswirkung auf die Gewährung der Dauerfristverlängerung.
„Wir werden auch in Zukunft alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und notwendig sind, um diese Krise zu bewältigen“, sagte Ahnen.